Reiseleistungen
- einwöchige Blaue Reise 2025
- 7 Nächte/ 8 Tage an Bord
- Vollpension
- Wasser 24/7
- Doppelkabinen
- Einzelkabinen gegen Aufpreis möglich
- Kinder schon ab 10 Jahren!
- auch als Mini-Tour (3 Nächte/ 4 Tage) buchbar!
Reisezeit und Preise
Termine | Preis p.P. | |
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2025 Mai | ||
10.05.2025 - 17.05.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
17.05.2025 - 24.05.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
24.05.2025 - 31.05.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
31.05.2025 - 07.06.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 Juni | ||
07.06.2025 - 14.06.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
14.06.2025 - 21.06.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
21.06.2025 - 28.06.2025 | 900,00 EUR | Jetzt buchen |
28.06.2025 - 05.07.2025 | 900,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 Juli | ||
05.07.2025 - 12.07.2025 | 900,00 EUR | Jetzt buchen |
12.07.2025 - 19.07.2025 | 900,00 EUR | Jetzt buchen |
19.07.2025 - 26.07.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
26.07.2025 - 02.08.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 August | ||
02.08.2025 - 09.08.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
09.08.2025 - 16.08.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
16.08.2025 - 23.08.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
23.08.2025 - 30.08.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
30.08.2025 - 06.09.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 September | ||
06.09.2025 - 13.09.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
13.09.2025 - 20.09.2025 | 1.040,00 EUR | Jetzt buchen |
20.09.2025 - 27.09.2025 | 900,00 EUR | Jetzt buchen |
27.09.2025 - 04.10.2025 | 900,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 Oktober | ||
04.10.2025 - 11.10.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
11.10.2025 - 18.10.2025 | 740,00 EUR | Jetzt buchen |
Reise Informationen
Weitere Informationen
AGBS Veranstalter dieses Törns
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Törns sowie
Segelveranstaltungen 2023
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem
Törn HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, verbindlich an. Der Törn ist eine ausschliessliche
Beförderung auf unserem Schiff mittels Schiffsführer. Es wird eine Beförderungsvertrag
geschlossen. Der Kunde hat kein Schiff oder einen Teil des Schiffes gemietet, es ist eine reine
Beförderung auf eine von uns vorgegebene Route. Der Kunde hat keinerlei Einfluß auf die
Veränderung einer Route. Der Schiffsführer achtet alleine auf die Einhaltung der Schiffsroute.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, zustande,
sowie durch die erste Anzahlung durch den Kunden. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet
zur Zahlung des Kojenpreises bzw. des Törnpreises. Die Anmeldung kann auch mündlich erfolgen.
2. Kojenpreis/ Törnpreis/Storno
Über den Kojen-/ Törnpreis wird dem Kunden eine Rechnung zugesandt. Diese ist wie folgt zu
zahlen: 50% des Rechnungsbetrages sind binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt, der
Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Törnantritt zu zahlen.
Storniert der Kunde die Reise, so verfällt die Anzahlung soweit kein Ersatzkunde gewonnen werden
kann.
Der Kojen-/ Törnpreis beinhaltet nicht die Prüfungsgebühren (z.B. für SKS- oder SSSPraxisprüfungen vor dem DSV).
3. Körperliche Verfassung
Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen für die Segel- und/ oder Motorbootpraxis sowie auf
Segeltörns, erklären, dass sie mindestens 20 Minuten lang schwimmen können.
4. Mindestteilnehmerzahl
Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen erreichen, so
behält sich HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, das Recht vor, den Törn nicht durchzuführen.
In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Gebühren umgehend zurück überwiesen.
5. Haftung
Für Personen- und Sachschäden , die während des Törns entstehen, haftet HHH-Yachting, Inhaber
Heinz Hülsmann, nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder/ Skipper
entstanden sind. Für Verluste bzw. das Abhandenkommen von Wertgegenständen/
Vermögensgegenständen oder Beschädigungen an diesen auf den Booten übernimmt HHHYachting, Inhaber Heinz Hülsmann, keinerlei Haftung.
6. Weisungsbefugnis.
Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen , insbesondere seemännischen und
navigatorischen Belangen gegenüber Teilnehmern weisungsbefugt. Werden wesentliche Weisungen
nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Törn führen. Es bestehen keinerlei
Ersatzansprüche an HHH-Yachting bei einem solchen Ausschluss.
7. Preisangaben
Alle angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen und Druckfehler.
8. Bordkasse
Der Törnpreis enthält keine Kosten für Anreise, Bordverpflegung, Hafengebühren oder andere,
durch den Törn entstehende Kosten. Für durch den Törn entstehende Ausgaben wird eine Bordkasse
für die Dauer des Törns eingerichtet und zwar von den Teilnehmern.
9. Anreise
Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich ein Teilnehmer
wesentlich verspäten, so ist der Skipper nicht verpflichtet zu warten. Dadurch entstehende Kosten
hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Etwaige Ersatzansprüche dieser Kosten und/ oder der
Folgekosten können nicht an HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, gestellt werden
10.Bei Ausfall des Törns
Der Veranstalter HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, ist berechtigt, vor Beginn von einem
Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder
gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände
sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhe, Streik und
Naturkatastrophen, sowie Nichterreichen der gefordereen Mindestteilnehmerzahl, unvorhersehbare
mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter.
Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend zurück überwiesen. Weitergehende
Ansprüche entstehen nicht.
11.Risikogemeinschaft
Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution , die
abhängig ist von dem einzusetzenden Schiff – maximal 500,- € – . Dies dient als Sicherheit für evtl.
Schäden . Verursacht jemand den Schaden eindeutig alleine, muss er den Schaden selbst ersetzten.
Ist der Schaden bei Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt
die Crew den Schaden gemeinsam. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko mit. Schadenersatz
kann von anderen Crewmitgliederen nur bei vorsätzlichen Schädigung, vom Skipper oder dem
Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden.
12.Törnroute
Die Törnroute wird von HHH-Yachting festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit
ändern, wenn es ihm seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Ansonsten bewegt er sich auf
der vorgegebenen Schiffsroute. Eine Einflußnahme auf die Törnroute hat der Kunde nicht.
13.Törnzeitplan
Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder
unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann der Veranstalter keine
Haftung für Folgeschäden übernehmen.
14.Reiserücktrittsversicherung
Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine
geeignete vom Veranstalter akzeptierte Ersatzperson gestellt wird.Sie muss den vollen Umfang des
Vertrages erfüllen.Hierdurch kann der Veranstalter garantieren, dass der Törn für die anderen
Teilnehmer durchgeführt wird. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.
15.Weitergehende Empfehlung hinsichtlich etwaiger Verletzungen
HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. HHHYachting, Inhaber Heinz Hülsmann, übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden oder
Vermögensschäden. Die Törns sind Sportveranstaltungen, Sie sind Teilnehmer dieser Veranstaltung
und der Kojenpreis ist eine Entgeltung für die dabei entstandenen Kosten für diese Veranstaltung.