Reisebeschreibung
Segelkenntnisse
sind für unsere Törns nicht notwendig. Der Skipper weist euch in die wichtigsten seemännischen Handgriffe ein, bringt euch die notwendigen Knoten bei und macht auf die Eigenheiten des Schiffes aufmerksam. Nach einigen Manövern geht alles schon viel leichter von der Hand. Bald steht ihr selbst am Ruder und manövrieren das Schiff mit Hilfe von Kompass und Karte durch die See. Teamwork ist angesagt, denn je mehr anpacken, desto leichter geht es. Zwischen den einzelnen Manövern bleibt aber genügend Zeit, um zu baden, Spiele zu spielen, ein Buch zu lesen oder einfach die Sonne und den Wind zu genießen.
Route Eine detaillierte Route wird in der Regel nicht von vornherein festgelegt, denn Wind und Wetter sind die Routenplaner eines Seglers. In einer Flaute rückt das Ziel in weite Ferne, bei auffrischenden Winden ist das Tagesziel im Nu erreicht und die Planung über den Haufen geworfen. Die grobe Route steht zwar, aber die Route jeden Morgen neu vor der Abfahrt unter Berücksichtigung der Wettervorhersage mit dem Skipper besprochen. Die Nächte verbringt ihr in schönen Buchten oder in den Häfen an der Küste.
Yacht & Skipper
Die eingesetzten Yachten sind gepflegte Segelschiffe mit vier oder fünf Doppelkabinen, zwei bis drei Nasszellen mit Dusche/WC und einem großen Salon. Unsere Skipper sind alle aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz und sprechen deutsch. Sie haben die Erfahrung aus vielen tausend Seemeilen und kennen das Revier. Sie kennen tolle Plätze, einsame Buchten und lebhafte Hafenstädtchen. Die Einteilung der Kabinen erfolgt vor Ort. Dabei wird der Skipper die Zufriedenheit der Crew insgesamt berücksichtigen. Bitte stellt euchh darauf ein, dass der Törn nicht auf einem Kreuzfahrtschiff, sondern auf einer relativ engen, sportlichen Yacht stattfindet. Bettwäsche ist an Bord, ebenso Geschirr usw.
Verpflegung Ein schönes Erlebnis beim Segeln ist das gemeinsame Kochen und Zubereiten der Speisen. Man entdeckt die unterschiedlichen Talente der Mitsegler(-innen) sehr schnell. Zur Abwechslung kehren wir in den Hafenstädtchen auch in Restaurants ein. Es hat sich bewährt, für die Verpflegung eine Bordkasse einzurichten, in die alle den gleichen Betrag einzahlen. Aus der Bordkasse werden auch Schiffsdiesel und Hafengebühren, Benzin, Gas und die Endreinigung der Yacht bezahlt. Der Skipper wird mitverpflegt, er zahlt nicht in die Bordkasse ein.
Flughafen Olbia
Der Flug nach Olbia auf Sardinien kann von den meisten größeren deutschen Flughäfen gebucht werden. Am Anreisetag könnt ihr ab 17 Uhr an Bord des Schiffes gehen. Falls ihr früher eintrefft, könnt ihr das Gepäck schon an Bord im Cockpit abstellen. Törnbeginn und -ende immer samstags
Teilnehmer: 6-8 Personen
Zusatzkosten
An-und Abreise
Flughafentransfer
Bordkasse für Verpflegung/ Diesel/ Wasser/Hafengebühren/ etc. ca.30-40€/ Person und Tag
evtl. Restaurantbesuche sind nicht in der Bordkasse enthalten.
Pauschale von 55€/ Pers. für Endreinung, Bettwäsche, Kochgas, AB-Sprit (obligatorisch)
Reiseleistungen
- 1 Woche Mitsegeln auf einer Segelyacht mit Skipper
- 7 Übernachtungen in Doppelkabinen
- max 6-8 Gäste
- Segelanleitung
- Meilenbestätigung
- keine Segelkenntnisse erforderlich
- zzgl. Bordkasse für Verpflegung, Hafengebühren, Diesel
- zzgl. Pauschale 55€/Pers. f. Endreinung, Bettwäsche, Kochgas, Sprit für Außenboarder
Reisezeit und Preise
Termine | Preis p.P. | |
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2025 Juni | ||
07.06.2025 - 14.06.2025 | 649,00 EUR | Jetzt buchen |
14.06.2025 - 21.06.2025 | 649,00 EUR | Jetzt buchen |
21.06.2025 - 28.06.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
28.06.2025 - 05.07.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 Juli | ||
05.07.2025 - 12.07.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
12.07.2025 - 19.07.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
19.07.2025 - 26.07.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
26.07.2025 - 02.08.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 August | ||
02.08.2025 - 09.08.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
09.08.2025 - 16.08.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
16.08.2025 - 23.08.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
23.08.2025 - 30.08.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
30.08.2025 - 06.09.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 September | ||
06.09.2025 - 13.09.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
13.09.2025 - 20.09.2025 | 849,00 EUR | Jetzt buchen |
20.09.2025 - 27.09.2025 | 649,00 EUR | Jetzt buchen |
27.09.2025 - 04.10.2025 | 649,00 EUR | Jetzt buchen |
2025 Oktober | ||
04.10.2025 - 11.10.2025 | 649,00 EUR | Jetzt buchen |
11.10.2025 - 18.10.2025 | 649,00 EUR | Jetzt buchen |
Teilnehmer: min. 2 max. 8 Personen
Reise Informationen
Weitere Informationen
EU Formblatt zur Unterrichtung der Reisenden bei Pauschalreisen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB (gültig ab 01.07.2018)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K., Am Breilbusch 7, 48161 Münster, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e. K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e.K..
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnliche Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. hat eine Insolvenzversicherung mit R+V Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 1112 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. verweigert werden.
AGBS Veranstalter dieses Törns
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Törns sowie
Segelveranstaltungen 2023
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem
Törn HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, verbindlich an. Der Törn ist eine ausschliessliche
Beförderung auf unserem Schiff mittels Schiffsführer. Es wird eine Beförderungsvertrag
geschlossen. Der Kunde hat kein Schiff oder einen Teil des Schiffes gemietet, es ist eine reine
Beförderung auf eine von uns vorgegebene Route. Der Kunde hat keinerlei Einfluß auf die
Veränderung einer Route. Der Schiffsführer achtet alleine auf die Einhaltung der Schiffsroute.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, zustande,
sowie durch die erste Anzahlung durch den Kunden. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet
zur Zahlung des Kojenpreises bzw. des Törnpreises. Die Anmeldung kann auch mündlich erfolgen.
2. Kojenpreis/ Törnpreis/Storno
Über den Kojen-/ Törnpreis wird dem Kunden eine Rechnung zugesandt. Diese ist wie folgt zu
zahlen: 50% des Rechnungsbetrages sind binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt, der
Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Törnantritt zu zahlen.
Storniert der Kunde die Reise, so verfällt die Anzahlung soweit kein Ersatzkunde gewonnen werden
kann.
Der Kojen-/ Törnpreis beinhaltet nicht die Prüfungsgebühren (z.B. für SKS- oder SSSPraxisprüfungen vor dem DSV).
3. Körperliche Verfassung
Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen für die Segel- und/ oder Motorbootpraxis sowie auf
Segeltörns, erklären, dass sie mindestens 20 Minuten lang schwimmen können.
4. Mindestteilnehmerzahl
Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen erreichen, so
behält sich HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, das Recht vor, den Törn nicht durchzuführen.
In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Gebühren umgehend zurück überwiesen.
5. Haftung
Für Personen- und Sachschäden , die während des Törns entstehen, haftet HHH-Yachting, Inhaber
Heinz Hülsmann, nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder/ Skipper
entstanden sind. Für Verluste bzw. das Abhandenkommen von Wertgegenständen/
Vermögensgegenständen oder Beschädigungen an diesen auf den Booten übernimmt HHHYachting, Inhaber Heinz Hülsmann, keinerlei Haftung.
6. Weisungsbefugnis.
Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen , insbesondere seemännischen und
navigatorischen Belangen gegenüber Teilnehmern weisungsbefugt. Werden wesentliche Weisungen
nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Törn führen. Es bestehen keinerlei
Ersatzansprüche an HHH-Yachting bei einem solchen Ausschluss.
7. Preisangaben
Alle angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen und Druckfehler.
8. Bordkasse
Der Törnpreis enthält keine Kosten für Anreise, Bordverpflegung, Hafengebühren oder andere,
durch den Törn entstehende Kosten. Für durch den Törn entstehende Ausgaben wird eine Bordkasse
für die Dauer des Törns eingerichtet und zwar von den Teilnehmern.
9. Anreise
Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich ein Teilnehmer
wesentlich verspäten, so ist der Skipper nicht verpflichtet zu warten. Dadurch entstehende Kosten
hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Etwaige Ersatzansprüche dieser Kosten und/ oder der
Folgekosten können nicht an HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, gestellt werden
10.Bei Ausfall des Törns
Der Veranstalter HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, ist berechtigt, vor Beginn von einem
Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder
gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände
sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhe, Streik und
Naturkatastrophen, sowie Nichterreichen der gefordereen Mindestteilnehmerzahl, unvorhersehbare
mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter.
Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend zurück überwiesen. Weitergehende
Ansprüche entstehen nicht.
11.Risikogemeinschaft
Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution , die
abhängig ist von dem einzusetzenden Schiff – maximal 500,- € – . Dies dient als Sicherheit für evtl.
Schäden . Verursacht jemand den Schaden eindeutig alleine, muss er den Schaden selbst ersetzten.
Ist der Schaden bei Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt
die Crew den Schaden gemeinsam. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko mit. Schadenersatz
kann von anderen Crewmitgliederen nur bei vorsätzlichen Schädigung, vom Skipper oder dem
Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden.
12.Törnroute
Die Törnroute wird von HHH-Yachting festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit
ändern, wenn es ihm seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Ansonsten bewegt er sich auf
der vorgegebenen Schiffsroute. Eine Einflußnahme auf die Törnroute hat der Kunde nicht.
13.Törnzeitplan
Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder
unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann der Veranstalter keine
Haftung für Folgeschäden übernehmen.
14.Reiserücktrittsversicherung
Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine
geeignete vom Veranstalter akzeptierte Ersatzperson gestellt wird.Sie muss den vollen Umfang des
Vertrages erfüllen.Hierdurch kann der Veranstalter garantieren, dass der Törn für die anderen
Teilnehmer durchgeführt wird. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.
15.Weitergehende Empfehlung hinsichtlich etwaiger Verletzungen
HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. HHHYachting, Inhaber Heinz Hülsmann, übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden oder
Vermögensschäden. Die Törns sind Sportveranstaltungen, Sie sind Teilnehmer dieser Veranstaltung
und der Kojenpreis ist eine Entgeltung für die dabei entstandenen Kosten für diese Veranstaltung.