Reisebeschreibung
Reisevideo
Reiseleistungen
- 7 Tage Törn mit Skipper 2025
- Unterbringung in Doppelkabinen
- Segelanleitung
- Meilenbestätigung
- traumhafte Ionisches Meer ab Corfu
- sehr gepflegte Yacht
Reisezeit und Preise
Termine | Preis p.P. | |
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24.05.2025 - 31.05.2025 | 648,00 EUR | Jetzt buchen |
31.05.2025 - 07.06.2025 | 648,00 EUR | Jetzt buchen |
07.06.2025 - 14.06.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
21.06.2025 - 28.06.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
12.07.2025 - 19.07.2025 | 748,00 EUR | Jetzt buchen |
19.07.2025 - 26.07.2025 | 748,00 EUR | Jetzt buchen |
26.07.2025 - 02.08.2025 | 748,00 EUR | Jetzt buchen |
16.08.2025 - 23.08.2025 | 748,00 EUR | Jetzt buchen |
23.08.2025 - 30.08.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
30.08.2025 - 06.09.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
06.09.2025 - 13.09.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
13.09.2025 - 20.09.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
20.09.2025 - 27.09.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
27.09.2025 - 04.10.2025 | 698,00 EUR | Jetzt buchen |
Teilnehmer: min. 2 max. 8 Personen
Reise Informationen
- Auch für diesen tollen Korfu Segel bzw. Mitsegel Törn benötigt man keine Segelerfahrung
- Anfänger können nach einer Einweisung durch den Skipper/in das Schiff selbständig führen
- gepflegte Yachten mit 4-5 Doppelkabinen
- großzügiges Deck zum Sonnen und Seele baumlen lassen
- täglich ca. 4 bis 6 Std. segeln
- tolle Buchten (siehe z.B. Video oben!)
- Nächte werden in einem der zahlreichen Häfen oder in einer schönen Ankerbucht verbracht.
- Start/ Ende:
-
immer samstags (Checkin 17:00 Uhr, Checkout 09:00 Uhr)
- max 6-8 Gäste
- Starthafen ist die Marina Gouvia auf Korfu
- Entfernung Flughafen Marina nur ca 20 min mit dem Taxi
- Anreise, Tranfers
- Mietbettwäsche (obligatorisch 21€/Person)
- Bordkasse (Verpflegung, Schiffsdiesel, Gas, Benzin, ggf. Wasser, Endreigung der Yacht, ggf. Kurtaxe, etc.)
- der Skipper wird nach alter Traditon auch auf diesem Törn aus der Bordkasse mitverpfelgt, ohne selbst einzuzahlen
- dies wird traditionell bei allen Veranstaltern so gehandhabt
Weitere Informationen
AGB Windbeutel Segelreisen
Allgemeine Reisebedingungen Stand 10/ 2024
des Veranstalters Windbeutel Reisen GmbH & Co. KG
Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind gültig ab Buchungsdatum 01.10.2024.
Für alle Buchungen mit Buchungsdatum bis einschließlich 30.09.2024 siehe ehemalige AGB
.
Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und werden mit ihren einzelnen Bestimmungen Inhalt des zwischen Ihnen („Kunde“) und Windbeutel Reisen GmbH & Co. KG („Veranstalter“) abgeschlossenen Pauschalreisevertrages, sofern sie wirksam vereinbart wurden.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die dort hinterlegten ergänzenden Informationen z.B. zu Segeltörnkonzept und Leistungen, wie sie bei Buchung vorliegen.
1.2 Der Umfang und die Art der vom Veranstalter geschuldeten Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der für die Reise gültigen Reiseausschreibung auf der Website des Veranstalters.
1.3 Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Reisebüros, Yachtvercharterer) sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
1.4 Der Kunde steht für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Buchung minderjähriger teilnehmender Personen erfolgt durch eine volljährige mitreisende erziehungsberechtigte Person, die für diese für die Dauer der gesamten Reise verantwortlich ist.
1.5 Es wird empfohlen, die Buchung elektronisch über das Online-Buchungsformular des Veranstalters vorzunehmen, welches vollständig auszufüllen ist. Weiterhin kann die Buchung per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen. Bei elektronischer Online-Buchung bestätigt der Veranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme der Buchungsauftrages dar.
1.6 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder die Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt.
1.7 Der Reisevertrag kommt durch die Annahme mit dem Zugang der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zustande, falls die teilnehmende Person nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.8 Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht besteht. Nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nach Vertragsabschluss und Übermittlung eines Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übermittelt ist und wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 4 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Zahlungen müssen unaufgefordert zu den angegebenen Zeitpunkten bei dem Veranstalter eingegangen sein. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftenmandat achtet Windbeutel Reisen auf die Einhaltung der Fälligkeiten der Zahlungen, die sich aus dieser Ziffer ergeben.
2.2 Zahlungen müssen unter Angabe der auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlichen Rechnungsnummer (Buchungs-ID, 5 Ziffern) durch Überweisung oder Lastschrifteinzug aufgrund erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgen, falls keine andere Zahlungsweise vereinbart ist.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3. dieser Bedingungen zu belasten.
3. Leistungsänderungen
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss dem Veranstalter unter der untenstehenden Anschrift oder elektronisch per E-Mail erklärt werden. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Veranstalter zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber gemäß § 651h Abs.1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.2 Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 31. Tag vor Abreise 20%
vom 30. bis 22. Tag vor Abreise 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Abreise 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 80%
vom 7. Tag vor Abreise bis zum Reisebeginn/Nichtantritt 90%
4.3 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist als die geforderte Pauschale. Der Veranstalter behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Er wird die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.
4.4 Bei Buchung einer kompletten Segelyacht mit Skipper exklusiv für die Gruppe erfolgt im Falle des Teilrücktritts einer oder mehrerer Personen keine Erstattung, sofern die gebuchten Leistungen an die verbleibenden und eventuell nachgemeldeten Reiseteilnehmer unverändert erbracht werden.
4.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen dem Veranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt vom Reisevertrag. Der Veranstalter berechnet die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei dem Kunden auch in diesem Fall der Nachweis offensteht, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen kann eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 €/Buchung berechnet werden.
4.6 Der Kunde kann gemäß § 651e BGB innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.7 Keine Entschädigung fällt an, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind in diesem Sinne unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter
5.1 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten, wenn der Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl in der vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt und beziffert hat sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.
5.2 Der Veranstalter darf außerdem vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall wird der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds erklärt.
5.3 Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen erstattet.
5.4 Nach Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigt der Veranstalter unter diesen Voraussetzungen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die der Veranstalter durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
6. Haftung, Haftungsbeschränkung
6.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Eventuell darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
6.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch den Veranstalter ursächlich waren.
7. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen
7.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende hat auftretende Mängel stets unverzüglich der örtlichen Vertretung des Veranstalters oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer / E-Mail beim Veranstalter anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen.
7.2 Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Minderungsansprüche (§ 651m BGB) noch Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) geltend zu machen.
7.3 Verlangt der Reisende Abhilfe, so hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen, indem er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
7.4 Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
7.5 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen, vom Reisenden/Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
7.6 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. ärztlich überprüfen zu lassen, ob die physische und psychische Konstitution eine Teilnahme an einer Reise mit leicht sportlichem Charakter (Segeltörn) mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt.
9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
9.1 Der Veranstalter informiert seine Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
9.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
9.3 Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, der Veranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet, nicht oder schlecht erfüllt.
10. Touristische Einzelleistungen
Bareboat-Yachtcharter und Flüge werden von Windbeutel Reisen GmbH & Co. KG auf Kundenwunsch als touristische Einzelleistungen vermittelt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers, der Fluggesellschaft oder des Veranstalters der Flugreise.
11. Versicherungen
11.1 Es wird der Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung inklusive Reiseabbruch-Versicherung empfohlen. Beide Reiseversicherungen sind auch zusammen mit Reisekranken- und Reisegepäckversicherung, 24h-Notfall-Assistance und Umbuchungsgebührenschutz im Windbeutel-Reiseschutzpaket enthalten. Der Abschluss einer Reiseversicherung wird im Buchungsverlauf angeboten und von Windbeutel Reisen vermittelt. Vertragspartner ist die MDT, Makler der Touristik GmbH für den führenden Versicherer Helvetia Versicherungs-AG. Die Kosten der Reiseversicherung werden sofort nach Abschluss fällig.
11.2 Wir empfehlen bei Reisen mit leicht sportlichem Charakter (Segeltörn), eine entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung abzuschließen, die auch im Ausland gilt. Für Bareboat-Yachtcharter empfehlen wir dringend den Abschluss einer Skipper-Haftpflicht- und Yachtkautions-Versicherung.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Veranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen nach deutschem und europäischem Recht ein. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung
zu finden.
13. Sonstiges
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Veranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Veranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
13.3 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
14. Reiseveranstalter, soweit nicht anders angegeben:
Windbeutel Reisen GmbH & Co. KG
Eupener Str. 74, 50933 Köln
Tel.: 0221-9499033
E-Mail: info@windbeutel-reisen.de
Internet: windbeutel-reisen.de
Handelsregister: AG Köln HRA 26612
Geschäftsführer: Burkhard Gieseler, Dirk Richelmann, Benedict Schlosser
Umsatzsteuer-ID: DE 266330034
EU Formblatt zur Unterrichtung der Reisenden bei Pauschalreisen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB (gültig ab 01.07.2018)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K., Am Breilbusch 7, 48161 Münster, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e. K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e.K..
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnliche Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. hat eine Insolvenzversicherung mit R+V Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 1112 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. verweigert werden.