• SBF-See komplett in 7 Tagen inkl. Übernachtung auf dem Schiff
    • inkl. Theorie, Praxis, Lehrmaterial 
    • inkl. Prüfungen/ zzgl. Prüpfungsgebühr DSV
    • inkl. Zugang e-learningportal für die Theorie
    • 998€ p. Person i.d. Doppelkabine
    • mitbringen: Ärztliches Tauglichkeitszeugnis
    • eigene Anreise
    • zzgl. Bordkasse
    • min. 4/ max 6 Teilnehmer
  
    • SBF-See komplett in 7 Tagen inkl. Übernachtung auf dem Schiff
    • inkl. Theorie, Praxis, Lehrmaterial 
    • inkl. Prüfungen/ zzgl. Prüpfungsgebühr DSV
    • inkl. Zugang e-learningportal für die Theorie
    • 998€ p. Person i.d. Doppelkabine
    • mitbringen: Ärztliches Tauglichkeitszeugnis
    • eigene Anreise
    • zzgl. Bordkasse
    • min. 4/ max 6 Teilnehmer
  
    • SBF-See komplett in 7 Tagen inkl. Übernachtung auf dem Schiff
    • inkl. Theorie, Praxis, Lehrmaterial 
    • inkl. Prüfungen/ zzgl. Prüpfungsgebühr DSV
    • inkl. Zugang e-learningportal für die Theorie
    • 998€ p. Person i.d. Doppelkabine
    • mitbringen: Ärztliches Tauglichkeitszeugnis
    • eigene Anreise
    • zzgl. Bordkasse
    • min. 4/ max 6 Teilnehmer
  

SBF-SEE komplett auf Lanzarote Kanaren 2025 2026

Absolviere den SBF-SEE Kurs komplett in nur wenigen Tagen online zuhause und bei uns auf der Yacht auf Lanzarote. Solide Ausbildung

Der Sportbootführerschein, Geltungsbereich SEE, ist der einzige amtliche Schein, der formal zum Führen einer Freizeityacht notwendig ist. Lerne zuhause online die Theorie in deinem ganz individuellen Tempo.

Wir schulen euch auf modernen Yachten zwischen 40-50 Fuß, also 12 -15 Metern Länge, je nach Teilnehmerzahl, direkt auf dem Atlantik. So lernt ihr gleich, mit einer richtigen Yacht umzugehen und könnt nach Scheinerhalt beruhigt chartern.

 

 



Reisebeschreibung

Wir starten unsere SBF-SEE Komplett Kurse auf Lanzarote im Hafen von Port Calereo, nur 15min vom Flughafen entfernt!

Boarding ist immer mittwochs. Die Prüfungen finden in der Folgewoche mittwochs statt. Donnerstag, nach dem Frühstück müsst ihr dann gegen 10:00 Uhr wieder auschecken.

Das gesamt Unterrichtsmaterial senden wir euch vorab per DHL nach Hause.

Reiseleistungen

  • SBF-See komplett in 7 Tagen inkl. Übernachtung auf dem Schiff
  • inkl. Theoriewiederholung bei Bedarf, Praxis, Lehrmaterial 
  • inkl. Prüfungen/ zzgl. Prüfungsgebühr
  • inkl. Zugang e-learning für 16 Wochen zum Theorielernen zuhause
  • ab 998€ p.Person i.d. Doppelkabine
  • zzgl: Ärztliches Tauglichkeitszeugnis vom Hausarzt/ Vordruck senden wir zu
  • zzgl. Ausstellungsgebühr des Scheins
  • zzgl. Bordkasse/
  • min. 4/ max 6 Teilnehmer
  • Absicherung des gezahlten Reisepreises

Reisezeit und Preise

TerminePreis p.P. 
08.10.2025 - 16.10.2025998,00 EURJetzt buchen
22.10.2025 - 30.10.2025998,00 EURJetzt buchen
05.11.2025 - 13.11.2025998,00 EURJetzt buchen
19.11.2025 - 27.11.2025998,00 EURJetzt buchen
03.12.2025 - 11.12.2025998,00 EURJetzt buchen
07.01.2026 - 15.01.2026998,00 EURJetzt buchen
21.01.2026 - 29.01.2026998,00 EURJetzt buchen
04.02.2026 - 12.02.2026998,00 EURJetzt buchen
18.02.2026 - 26.02.2026998,00 EURJetzt buchen
04.03.2026 - 12.03.2026998,00 EURJetzt buchen
18.03.2026 - 26.03.2026998,00 EURJetzt buchen
15.04.2026 - 23.04.2026998,00 EURJetzt buchen
29.04.2026 - 07.05.2026998,00 EURJetzt buchen

Teilnehmer: min. 4 max. 6 Personen

Veranstalter: Kaya Lodge

Reise Informationen

Sportbootführerschein im Scheckkartenformat ab 1. Januar 2018 Er passt in jede Geldbörse Seit dem 1. Januar 2018 gibt es den Sportbootführerschein im Scheckkartenformat als  „SBF Binnen“ und „SBF See“. Bereits seit Anfang Mai 2017 ist die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin geltenden zwei Sportbootführerscheinverordnungen „SBF-Binnen“ und „SBF-See“. Pünktlich zum Jahreswechsel werden nun auch die Dokumente für diese beiden Geltungsbereiche vereint und umgestellt auf das sogenannte ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810. Auf dem neuen Kartenführerschein werden die jeweiligen Geltungsbereiche „Binnenschifffahrts­straßen“ und/oder „Seeschifffahrtsstraßen“ sowie die Antriebsarten „Antriebsmaschine“ und/oder „Segel“ dokumentiert. Das neue Dokument passt nicht nur in jede Geldbörse, sondern ist auch im Vergleich zu den bisherigen Sportbootführerscheinen wasserfester und fälschungssicherer. Die Ausstellung erfolgte ab Januar 2018. Alle bisher erteilten Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch der „alten“ Dokumente gegen den neuen Kartenführerschein ist gegen Entgelt möglich. Die Anträge für eine Ausstellung bzw. einen “Umtausch” erhalten Sie hier. Weitere Informationen findet ihr hier. Zum Hintergrund: Die wichtigsten Änderungen der neuen Sportbootführerscheinverordnung (seit Mai 2017):
  • Die Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen können bei allen Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und auch im Ausland abgelegt werden.
  • Alle Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
  • Die Sperrfrist von vier Wochen für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen entfällt; die Prüfungen können jedoch nicht an demselben Tag wiederholt werden.
  • Für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten besteht keine Altersgrenze mehr.
  • Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führen. Einzige Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden.
  • Das ärztliche Zeugnis wurde vereinfacht.
  • Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer sowie etwaige Raumkosten ein.
Inhaltlich verändert sich die Prüfung nur unwesentlich. Die Fragebogen werden entsprechend den neuen Begrifflichkeiten und wenigen rechtlichen Änderungen angepasst. Die Aufgaben der praktischen Prüfungen ändern sich nicht. Der DSV ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Prüfung und Erteilung von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen beliehen und hat den Gesetzgeber bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung fachlich beraten. *Textquelle: DSV.org *Wissenswertes zum SBF See     Wie läuft die Prüfung zum SBF See ab?   Um die Prüfung abzulegen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Andere Scheine sind allerdings keine Voraussetzung. Zudem muss man (durch einen Arzt bestätigt) physisch und psychisch fit sein für die Aufgabe als Schiffsführer sowie ausreichend gut hören und sehen können (eine Rot-Grün-Schwäche z. B. kann ein Ausschlusskriterium sein). Es wird also ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis benötigt. Die Prüfung zum Sportbootführerschein See läuft wie folgt ab: Es gibt einen Fragebogen mit Single-Choice-Fragen (vier Antwortmöglichkeiten, nur eine ist richtig). Dieser Fragebogen enthält 30 Fragen (aus einem Fragenkatalog von 285 Fragen). 80 Prozent müssen am Ende richtig angekreuzt werden, um den Bogen zu bestehen. Zu den Fragen kommt eine Navigations-/ Kartenaufgabe, bei der mit einer Seekarte neun Fragen beantwortet werden müssen. Der Fragebogen und die Kartenaufgabe sind zusammen abzulegen. Dafür hat der Prüfling 60 Minuten Zeit. Zu der theoretischen Prüfung erfolgt eine praktische Prüfung auf einem Motorboot. Was benötige ich für die Prüfung? Für die Prüfung zum SBF-See ist eines der Lehrbücher unverzichtbar. Jedes Lehrbuch enthält den Fragebogen sowie die Navigationsaufgaben. Je nach Bedarf können Sie Übungsbogen zur Prüfungssimulation nutzen - entweder ganz herkömmlich auf Papier oder in einer App. Ebenfalls unbedingt nötig ist ein Navigationsbesteck bestehend aus Kursdreieck, Anlegedreieick und einem Marinezirkel. Bei Bedarf kann dazu eine große Übungskarte gekauft werden.    *Textquelle: Delius-Kalsing Verlag, Bielefeld

Weitere Informationen

AGB KAYA LODGE

AGB von Kaya Lodge:
Bitte beachten Sie, dass in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts
folgende Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und der Kaya Lodge Touristik, Andreas
Schütz e.K. - nachfolgend Kayalodge- vereinbart werden, sofern diese als Veranstalter der Reise
auftritt.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise sollte online über unsere Webseite, schriftlich mit
unserem Anmeldeformular, oder per E-Mail, telefonisch oder formlos erfolgen. Der Reisevertrag
kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Der Anmelder steht für alle Verpflichtungen
der in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie,
an das wir uns zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser
Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung der Anzahlung) annehmen
können.
Unsere Preise sind in Euro ausgewiesen. Alle Preise sind grundsätzlich Individualpreise (pro
Person).
Bei vermittelten Reisen oder zusätzlich vermittelten Reiseleistungen im Rahmen einer Reise
werden Fremdleistungen erbracht, soweit in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung
ausdrücklich auf den Veranstalter hingewiesen wird. Für die Durchführung dieser Fremdleistung
haften wir nicht selbst, sondern für die Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese
Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Veranstalters.
Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins bei Pauschalreisen ist eine
Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist wie im Einzelfall auf der Reise-
bestätigung/ Rechnung vermerkt fällig, ansonsten vier Wochen vor Reisebeginn. Bei Überweisung
ist die Reisenummer, Reisetermin und der Teilnehmername anzugeben.
3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis, können aber gem. §651h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der
Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl
konkret oder pauschalisiert berechnen.
Eine pauschalierte Entschädigung können wir in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:
Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
12-4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,
unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90% des Reisepreises
Es steht dem Teilnehmer der Nachweis offen, dass der Schaden im Einzelfall geringer ist.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen,
entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag
durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der
Nachweis offensteht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr
von 29,00 €/Buchung.
Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften
diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Keine Entschädigung fällt an, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise
oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände
sind in diesem Sinne unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei
unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter, Leistungs- und
Preisänderungen
5. a) Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 20 Tage vor dem
vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die
Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt
angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir zusätzlich in der
Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Wir dürfen
außerdem vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind.
In diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds.
Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen
erstattet. Nach Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist,
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des
Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den
Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.
6. b) Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen
Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den
vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard
(=Kojen/Teilnehmer-Verhältnis) behalten wir uns vor.
7. c) Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier
Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen,
wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen
ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der für die Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige, Preiserhöhung zu
informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
8. d) Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises, als auch bei einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem
Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich
nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu
empfehlen wir Ihnen die Schriftform.


9. Leistung und Haftung
Leistungsumfang: Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser
Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche,
Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
-die gewissenhafte Reisevorbereitung einschl. der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger;
-die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (Druckfehler/Irrtum vorbehalten);
-die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit zuvor definierten
Tageszielen, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern ein
Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem
Schwerpunkt teil. maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier, in dem sich die Segelyacht
aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die
Unterkunfts- und Sportleistung (Koje an Bord, Segelsport unter Anleitung des Skippers). Diese
Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie
gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert
oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters
oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft
herbeigeführt

werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen
dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Die genannten
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer
Übereinkommen.
Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter
u.s.w., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den
Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn unsere
Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
6. Obligenheiten und Vertragskündigung durch den Kunden, Gewährleistung, Anzeige
und Ausschluss von Ansprüchen
Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich dem Büro von Kayalodge oder der
vermittelnden Agentur anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Wir empfehlen dazu die
schriftliche Form. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine
Minderung nicht ein. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in
angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer
angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der
Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadens-minderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen
Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise
mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (z.B. Schwimmen in tiefem Wasser).
8. Einreisebestimmungen, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die
für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung der für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben
unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
9. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach § 651i BGB verjähren bei Sach- und
Vermögensschäden in zwei Jahren, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer
Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag
enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle
Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10.Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen über Kayalodge abzuschließen, wie
beispielsweise eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine
Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Kayalodge tritt hierbei ausschließlich
als Vermittler oder Tippgeber auf. Wir verweisen auf die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit
Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
11.Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung
eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und
für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU-
Datenschutz-Grundverordnung ein.
11.Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen,
soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige
Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden, sofern es sich bei der
von Ihnen gebuchten Reise um eine Paurschalreise im Sinne des Deutschen Reiserechts handelt.
12.Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz
verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
13 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von
Ansprüchen unter Familien-angehörigen.
14.Veranstalter
Soweit in den Reisebeschreibungen oder der Reisebestätigung nicht anders ausgewiesen, werden
die Reisen veranstaltet durch:

Kaya Lodge Touristik
Andreas Schütz e.K.
Johanne Walhorn Weg 21

48147 Münster
Tel: +49160-90531908/

mail: info@kayalodge.de
Amtsgericht Münster, HRA 9520
Steuernummer: FA Münster 336/5188/2507

 

 

Basisinformationen SBF-SEE und SKS Törns 7 oder 11 Tage auf Lanzarote

  • Unsere Ausbidlungstörns beginnen in der Regel sonntags im Hafen von Calero.
  • Wir laufen immer erst am Montagmorgen aus.
  • Offizielles boarding ist sonntags zwischen16:00 und 17:00 Uhr.
  • bei 7 tägigen Törns: boarding ist mittwochs!
  • Der SKS Schein ermöglicht weltweit eine Yacht zu chartern und zu führen. Er gilt von der Küste bis zu einem Abstand von 12 Seemeilen. Er kann auch in diesem Bereich gewerblich genutzt werden.
  • Voraussetzung ist der Sportbootfüherschein, Geltungsbereich See, sowie bis zur praktischen Prüfung SKS 300 Seemeilen in Küstengewässern gesegelt zu sein. Eure gesegelten Seemeilen auf unseren Törns werden mitgezählt!
  • Während unserer 7 tägigen SKS Törns segelt ihr ca 150 sm, während des 11 tägigen SKS Törns werdet ihr die 300 sm i.d.R. segeln.
  • Die Prüfungen, Theorie und Praxis, können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.(Gilt für SBF-SEE und SKS Prüfungen)
  • Von der ersten Teilprüfung bis zur letzten Teilprüfung habt ihr bis zu 2 Jahre Zeit, ab dem Termin der ersten Teilprüfung.

EU Formblatt zur Unterrichtung der Reisenden bei Pauschalreisen

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB (gültig ab 01.07.2018)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K., Johanne-Walhorn-Weg 21, 48147 Münster, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e. K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e.K..

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnliche Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. hat eine Insolvenzversicherung mit R+V Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 1112 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. verweigert werden.