3.
Mit der schriftlichen
Bestätigung erhalten Sie die Zahlungsbedingungen. Die Anzahlung von 15% des
Reisepreises ist nach Erhalt des Reisepreissicherungsscheines innerhalb von 8
Tagen fällig. Der Restpreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Überweisungen
richten Sie bitte auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Scheckzahlungen
werden nur bis 10 Tage vor Zahlungsziel angenommen. Bei Buchung von Flügen
tritt Kaya Lodge als Vermittler auf, hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der jeweiligen Fluggesellschaft. Der
Rechnungsbetrag für die Flugbuchungen ist innerhalb einer Woche zu 100%
zahlbar.
5. Nach Erhalt der Reiseunterlagen (besonders bei Tickethinterlegungen am
Flughafen) hat der Reisende diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, ggf.
Kaya Lodge Touristik oder den Veranstalter zu informieren, damit eine Korrektur
vorgenommen werden kann.
6. Achten Sie sorgfältig auf die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
7. Wenn Sie von der Reise zurücktreten müssen, können Ihnen erhebliche
Stornokosten entstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Bedingungen und den Leistungsumfang der Reisrücktrittskostenversicherung
und der Auslandskrankenversicherung können Sie dem der Buchungsbestätigung
beiliegenden Versicherungsheft entnehmen. Nehmen Sie einzelne
Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen,
nicht von Kaya Lodge zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht
kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir weisen auf die Möglichkeit
des Abschlusses einer Reiseabbruchversicherung hin.
8. Bei Reiserücktritt von der gebuchten Reise gelten folgende Stornogebühren:
Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
12-4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,
unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90% des
Reisepreises.
Es steht Ihnen frei Kaya Lodge nachzuweisen, dass tatsächlich geringere als
die gelten gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur
zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Bei Stellung
eines „Ersatzmannes” wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,— p. Person erhoben, zusätzlich werden eventuell
anfallende Gebühren für Flugumbuchungen berechnet. Für den Flug gelten die
Storno- und Umbuchungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für unsere Segelreisen, Ausbildungstörns
und Blaue Reisen
1. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich entweder um Schiffs- oder
Kojencharter.
2. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie und die Personen, für
die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und im
tiefen Wasser schwimmen können.
3. Die eingeschlossenen Leistungen sind im Prospekt und auf den
Internetseiten angegeben. Abweichungen werden gesondert schriftlich
festgehalten.
4.
Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard
behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die
geplante Yacht nicht einsatzbereit ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung
ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und
nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil.
Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich
ist das ausgeschriebene Segelrevier in dem sich die Segelyacht aufhalten soll.
Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die
Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten
Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim
letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-,
sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im
Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen
dafür verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der
Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im
Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7
Tage Reisedauer. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet.
Der Skipper ist für das Schiff und das Leben der Crew verantwortlich und
erwartet daher, dass seinen Anordnungen Folge geleistet wird.
5.
Soweit die Route nicht bereits in der Ausschreibung festgelegt ist, legt der
Skipper nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der
Wetterverhältnisse sowie der weiteren für die Festlegung der Fahrroute maßgeblichen
Umstände die Törnroute fest. Änderungen gegenüber den Prospektangaben sind
daher vorbehalten.
6. Sie sind verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen
zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstandene
Schäden so gering
wie möglich zu halten. Beanstandungen müssen dem Skipper unverzüglich
angezeigt werden und vom Skipper muss die Beseitigung verlangt werden. Kommen
Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche
insoweit nicht zu. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach
Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist oder wenn es sich um d