Allgemeinen Reisebedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie Kaya Lodge / Blaue Reise  Touristik den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder e-mail erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Kaya Lodge zustande.

2. Ihre Buchungsbestätigung / Rechnung erhalten Sie einige Tage nach Anmeldung. Fehler in der Reiseausschreibung werden vorbehalten. Maßgeblich sind Preise und Leistungen, die aus der schriftlichen Reisebestätigung hervorgehen. Mit Leistung der Anzahlung erkennt der Kunde diese Preise und Leistungen an.

3. Mit der schriftlichen Bestätigung erhalten Sie die Zahlungsbedingungen. Die Anzahlung von 15% des Reisepreises ist nach Erhalt des Reisepreissicherungsscheines innerhalb von 8 Tagen fällig. Der Restpreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Überweisungen richten Sie bitte auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Scheck­­zahlungen werden nur bis 10 Tage vor Zahlungsziel angenommen. Bei Buchung von Flügen tritt Kaya Lodge als Vermittler auf, hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.  Der Rechnungsbetrag für die Flugbuchungen ist innerhalb einer Woche zu 100% zahlbar.

5. Nach Erhalt der Reiseunterlagen (besonders bei Tickethinterlegungen am Flughafen) hat der Reisende diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, ggf. Kaya Lodge Touristik oder den Veranstalter zu informieren, damit eine Korrektur vorgenommen werden kann.

6. Achten Sie sorgfältig auf die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

7. Wenn Sie von der Reise zurücktreten müssen, können Ihnen erhebliche Stornokosten entstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die Bedingungen und den Leistungsumfang der Reisrücktrittskostenversicherung und der Aus­lands­kran­ken­versicherung können Sie dem der Buchungsbestätigung beiliegenden Ver­siche­rungs­­­heft entnehmen. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen we­gen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen, nicht von Kaya Lodge zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir weisen auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseabbruchversicherung hin.

8. Bei Reiserücktritt von der gebuchten Reise gelten folgende Stornogebühren:

Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,

12-4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,

unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reise­preises,

unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90% des Reisepreises.

Es steht Ihnen frei Kaya Lodge nachzuweisen, dass tatsächlich geringere als die gelten gemachten Stornokosten entstanden sind. In die­sem Fall sind Sie nur zu Zahlung der tat­säch­lich angefallenen Kosten verpflichtet. Bei Stellung eines „Ersatzmannes” wird eine Bearbeitungsgebühr von  Euro 50,— p. Person erhoben, zusätzlich werden eventuell anfallende Gebühren für Flugumbuchungen berechnet. Für den Flug gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

 

Zusätzliche Vertragsbedingungen für unsere Segelreisen, Ausbildungstörns und Blaue Reisen

 

1. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich entweder um Schiffs- oder Kojencharter.

2. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie und die Personen, für die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und im tiefen Wasser schwimmen können.

3. Die eingeschlossenen Leistungen sind im Prospekt und auf den Internetseiten angegeben. Abweichungen werden gesondert schriftlich festgehalten.

4. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard  behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die geplante Yacht nicht einsatzbereit ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen  dafür verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Der Skipper ist für das Schiff und das Leben der Crew verantwortlich und erwartet daher, dass seinen Anordnungen Folge geleistet wird.

5. Soweit die Route nicht bereits in der Ausschreibung festgelegt ist, legt der Skipper nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Be­­rücksichtigung der Wetterverhältnisse sowie der weiteren für die Festlegung der Fahrroute maßgeblichen Umstände die Törnroute fest. Änderungen gegenüber den Pros­pektangaben sind daher vorbehalten.

6. Sie sind verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen müssen dem Skipper unverzüglich angezeigt werden und vom Skipper muss die Beseitigung verlangt werden. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Reisevertragliche Gewährleistungs­ansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist oder wenn es sich um d
eliktische Ansprüche handelt

7. Die vertragliche Haftung  für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Törn und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Kaya Lodge gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Kaya Lodge für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

8. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.

 

 

Blaue Reise Touristik, Schloßstr.67, 33104 D-Paderborn, Tel +49-5254-942525, Fax +49-5254-942527

 
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